Tarifrunden Handel NORD 2024

Tarifeinigung für den Einzelhandel in Mecklenburg-Vorpommern

Nach schwierigen Verhandlungen gelang nun in der fünften Verhandlungsrunde am 12. Juni 2024 in Güstrow eine Einigung zwischen ver.di und dem Handelsverband Nord (hvn).
12.06.2024
Tarifeinigung für den Einzelhandel in Mecklenburg-Vorpommern

Auch in Mecklenburg-Vorpommern haben die Beschäftigten im Einzelhandel ungefähr ein Jahr für ein Tarifergebnis gekämpft. Nach schwierigen Verhandlungen gelang nun in der fünften Verhandlungsrunde am 12. Juni 2024 in Güstrow eine Einigung zwischen Vereinter Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und dem Handelsverband Nord (hvn).

„Die Kolleginnen und Kollegen in Mecklenburg-Vorpommern waren in der Streikbewegung der Tarifrunde 2023/24 eine treibende Kraft. Nun gibt es endlich ein Verhandlungsergebnis – aber auch im Norden mussten wir um jeden Euro kämpfen“, stellt ver.di-Verhandlungsführer Bert Stach fest. „Mit diesem Abschluss werden bisher getätigte sogenannte ‚freiwilligen Vorweganhebungen‘ rechtssicher. Der vereinbarte dritte Erhöhungschritt, der auch eine soziale Komponente beinhaltet, liegt dann deutlich über der prognostizierten Preissteigerung. Einen schnellen Effekt hat auch eine Inflationsausgleichsprämie, die mit bisher geleisteten entsprechenden Zahlungen nicht verrechenbar ist.“

Die Einigung sieht für die rund 50.000 Beschäftigten im Einzelhandel in Mecklenburg-Vorpommern eine Erhöhung der Entgelte in drei Stufen vor:

  • zum 1. Oktober 2023 um 5,3 Prozent und
  • zum 1. Juli 2024 um 4,7 Prozent,
  • ab 1. September 2025 weitere 40 Euro und 1,8 Prozent

Darüber hinaus werden die Auszubildendenvergütungen überproportional erhöht. Hier konnte zudem ein früherer Erhöhungszeitpunkt durchgesetzt werden. Zusätzlich zahlen die Arbeitgeber eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.000 Euro (Teilzeitbeschäftigte anteilig und Azubis 500 Euro). Diese Inflationsausgleichsprämie ist nicht anrechenbar. Ab dem 1. Januar 2025 erhalten Beschäftigte jährlich zusätzlich 120 Euro tarifliche Altersvorsorge. Die Laufzeit des Tarifvertrags wurde auf 36 Monate festgelegt.

Mit den insgesamt vereinbarten Entgeltanhebungen hat eine Verkäuferin dann zum September. 2025 brutto knapp 400 Euro mehr im Monat zur Verfügung. Das entspricht einer Steigerung von 13,7 Prozent. Für die erste Gehaltsgruppe liegt die Entgeltsteigerung deutlich höher, da hier ab dem 1. Juli 2024 ein Mindestlohn von 13,00 Euro durchgesetzt werden konnte. Ab September 2025 wird dann der geforderte Mindeststundenlohn von 13,50 Euro quasi erreicht.

Die ver.di-Tarifkommission für den Einzelhandel in Mecklenburg-Vorpommern hat der Einigung zugestimmt und bewertet den Abschluss sowohl im Bezug auf die Entgeltanhebungen und besonders im Hinblick auf die Verbesserung in der betrieblichen Altersvorsorge positiv.